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DSGVO (127)

  • DSGVO Artikel 99 Inkrafttreten und Anwendung

    1 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 2 Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

  • DSGVO Artikel 98 überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz

    Die Kommission legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur änderung anderer Rechtsakte der Union zum Schutz personenbezogener Daten vor, damit ein einheitlicher und kohärenter Schutz natürlicher Personen bei…

  • DSGVO Artikel 97 Berichte der Kommission

    1 Bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung…

  • DSGVO Artikel 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen übereinkünften

    Internationale übereinkünfte, die die übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen mit sich bringen, die von den Mitgliedstaaten vor dem 24. Mai 2016 abgeschlossen…

  • DSGVO Artikel 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG

    Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in…

  • DSGVO Artikel 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

    1 Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben. 2 Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

  • DSGVO Artikel 93 Ausschussverfahren

    1 Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. 2 Wird auf diesen Absatz…

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