DSGVO Abschnitt 2 Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen DatenArtikel 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen PersonArtikel 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurdenArtikel 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person