Artikel 4 Gegenstand der Zertifizierung
1 Zertifizierbar sind:
a. Managementsysteme;
b. Produkte, Dienstleistungen und Prozesse.
2 Die Zertifizierung von Managementsystemen kann die Gesamtheit des Systems, einzelne Teile der Organisation oder einzelne, abgrenzbare Verfahren umfassen.
3 Die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen kann Folgendes umfassen:
a. Produkte, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder bei deren Benutzung Personendaten erzeugt werden;
b. Dienstleistungen oder Prozesse, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder die Personendaten erzeugen.