Artikel 4 Gegenstand der Zertifizierung

1 Zertifizierbar sind:

a. Managementsysteme;

b. Produkte, Dienstleistungen und Prozesse.

2 Die Zertifizierung von Managementsystemen kann die Gesamtheit des Systems, einzelne Teile der Organisation oder einzelne, abgrenzbare Verfahren umfassen.

3 Die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen kann Folgendes umfassen:

a. Produkte, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder bei deren Benutzung Personendaten erzeugt werden;

b. Dienstleistungen oder Prozesse, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder die Personendaten erzeugen.