Artikel 35 Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
1 Das Bundesverwaltungsgericht kann verlangen, dass ihm Datenbearbeitungen vorgelegt werden.
2 Es gibt dem Beauftragten seine Entscheide bekannt.
1 Das Bundesverwaltungsgericht kann verlangen, dass ihm Datenbearbeitungen vorgelegt werden.
2 Es gibt dem Beauftragten seine Entscheide bekannt.