nDSG

Qualifizierung

Der im Folgenden abgebildete Gesetzestext stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Der Text kann dennoch als zuverlässige Quelle und Orientierung der aktuell veröffentlichten Rechtsprechung des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetzes genutzt werden. Als verbindlich gilt ausschliesslich der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist.

Neues Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)

Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz («nDSG») in Kraft, womit das bisherige Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ersetzt wird

1. Kapitel Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes

Artikel 1 Zweck

Artikel 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3 Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 4 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

2. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt Begriffe und Grundsätze

Artikel 5 Begriffe

Artikel 6 Grundsätze

Artikel 7 Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 8 Datensicherheit

Artikel 9 Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter

Artikel 10 Datenschutzberaterin oder -berater

Artikel 11 Verhaltenskodizes

Artikel 12 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

Artikel 13 Zertifizierung

2. Abschnitt Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland

Artikel 14 Vertretung

Artikel 15 Pflichten der Vertretung

3. Abschnitt Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

Artikel 16 Grundsätze

Artikel 17 Ausnahmen

Artikel 18 Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form

3. Kapitel Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters

Artikel 19 Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten

Artikel 20 Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen

Artikel 21 Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung

Artikel 22 Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 23 Konsultation des EDÖB

Artikel 24 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit

4. Kapitel Rechte der betroffenen Personen

Artikel 25 Auskunftsrecht

Artikel 26 Einschränkungen des Auskunftsrechts

Artikel 27 Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien

Artikel 28 Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung

Artikel 29 Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung

5. Kapitel Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen

Artikel 30 Persönlichkeitsverletzungen

Artikel 31 Rechtfertigungsgründe

Artikel 32 Rechtsansprüche

6. Kapitel Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane

Artikel 33 Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten

Artikel 34 Rechtsgrundlagen

Artikel 35 Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen

Artikel 36 Bekanntgabe von Personendaten

Artikel 37 Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten

Artikel 38 Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv

Artikel 39 Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke

Artikel 40 Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen

Artikel 41 Ansprüche und Verfahren

Artikel 42 Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten

7. Kapitel Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

1. Abschnitt Organisation

Artikel 43 Wahl und Stellung

Artikel 44 Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer

Artikel 44a Verwarnung

Artikel 45 Budget

Artikel 46 Unvereinbarkeit

Artikel 47 Nebenbeschäftigung

Artikel 47a Ausstand

Artikel 48 Ausstand

2. Abschnitt Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften

Artikel 49 Untersuchung

Artikel 50 Befugnisse

Artikel 51 Verwaltungsmassnahmen

Artikel 52 Verfahren

Artikel 53 Koordination

3. Abschnitt Amtshilfe

Artikel 54 Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden

Artikel 55 Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden

4. Abschnitt Andere Aufgaben des EDÖB

Artikel 56 Register

Artikel 57 Information

Artikel 58 Weitere Aufgaben

5. Abschnitt Gebühren

Artikel 59 Gebühren

8. Kapitel Strafbestimmungen

Artikel 60 Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Artikel 61 Verletzung von Sorgfaltspflichten

Artikel 62 Verletzung der beruflichen Schweigepflicht

Artikel 63 Missachtung von Verfügungen

Artikel 64 Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben

Artikel 65 Zuständigkeit

Artikel 66 Verfolgungsverjährung

9. Kapitel Abschluss von Staatsverträgen

Artikel 67 Abschluss von Staatsverträgen

10. Kapitel Schlussbestimmungen

Artikel 68 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

Artikel 69 Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen

Artikel 70 Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren

Artikel 71 Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen

Artikel 72 Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten

Artikel 72a Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten

Artikel 73 Koordination

Artikel 74 Referendum und Inkrafttreten

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