Qualifizierung
Der im Folgenden abgebildete Gesetzestext stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Verbindlichkeit. Der Text kann dennoch als zuverlässige Quelle und Orientierung der aktuell veröffentlichten Rechtsprechung des neuen Schweizerischen Datenschutzgesetzes genutzt werden. Als verbindlich gilt ausschliesslich der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist.
Neues Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG)
Am 1. September 2023 tritt das neue Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz («nDSG») in Kraft, womit das bisherige Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ersetzt wird
1. Kapitel Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 4 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
2. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt Begriffe und Grundsätze
Artikel 5 Begriffe
Artikel 6 Grundsätze
Artikel 7 Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 8 Datensicherheit
Artikel 9 Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter
Artikel 10 Datenschutzberaterin oder -berater
Artikel 11 Verhaltenskodizes
Artikel 12 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
Artikel 13 Zertifizierung
2. Abschnitt Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland
Artikel 14 Vertretung
Artikel 15 Pflichten der Vertretung
3. Abschnitt Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
Artikel 16 Grundsätze
Artikel 17 Ausnahmen
Artikel 18 Veröffentlichung von Personendaten in elektronischer Form
3. Kapitel Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
Artikel 19 Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
Artikel 20 Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
Artikel 21 Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
Artikel 22 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 23 Konsultation des EDÖB
Artikel 24 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
4. Kapitel Rechte der betroffenen Personen
Artikel 25 Auskunftsrecht
Artikel 26 Einschränkungen des Auskunftsrechts
Artikel 27 Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medien
Artikel 28 Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung
Artikel 29 Einschränkungen des Rechts auf Datenherausgabe oder -übertragung
5. Kapitel Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen
Artikel 30 Persönlichkeitsverletzungen
Artikel 31 Rechtfertigungsgründe
Artikel 32 Rechtsansprüche
6. Kapitel Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
Artikel 33 Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
Artikel 34 Rechtsgrundlagen
Artikel 35 Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
Artikel 36 Bekanntgabe von Personendaten
Artikel 37 Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
Artikel 38 Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
Artikel 39 Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke
Artikel 40 Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
Artikel 41 Ansprüche und Verfahren
Artikel 42 Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten
7. Kapitel Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
1. Abschnitt Organisation
Artikel 43 Wahl und Stellung
Artikel 44 Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer
Artikel 44a Verwarnung
Artikel 45 Budget
Artikel 46 Unvereinbarkeit
Artikel 47 Nebenbeschäftigung
Artikel 47a Ausstand
Artikel 48 Ausstand
2. Abschnitt Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften
Artikel 49 Untersuchung
Artikel 50 Befugnisse
Artikel 51 Verwaltungsmassnahmen
Artikel 52 Verfahren
Artikel 53 Koordination
3. Abschnitt Amtshilfe
Artikel 54 Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden
Artikel 55 Amtshilfe gegenüber ausländischen Behörden
4. Abschnitt Andere Aufgaben des EDÖB
Artikel 56 Register
Artikel 57 Information
Artikel 58 Weitere Aufgaben
5. Abschnitt Gebühren
Artikel 59 Gebühren
8. Kapitel Strafbestimmungen
Artikel 60 Verletzung von Informations-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Artikel 61 Verletzung von Sorgfaltspflichten
Artikel 62 Verletzung der beruflichen Schweigepflicht
Artikel 63 Missachtung von Verfügungen
Artikel 64 Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
Artikel 65 Zuständigkeit
Artikel 66 Verfolgungsverjährung
9. Kapitel Abschluss von Staatsverträgen
Artikel 67 Abschluss von Staatsverträgen
10. Kapitel Schlussbestimmungen
Artikel 68 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Artikel 69 Übergangsbestimmungen betreffend laufende Bearbeitungen
Artikel 70 Übergangsbestimmung betreffend laufende Verfahren
Artikel 71 Übergangsbestimmung betreffend Daten juristischer Personen
Artikel 72 Übergangsbestimmung betreffend die Wahl und die Beendigung der Amtsdauer der oder des Beauftragten
Artikel 72a Übergangsbestimmung betreffend das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten
Artikel 73 Koordination
Artikel 74 Referendum und Inkrafttreten