2. Abschnitt: Recht auf Datenherausgabe oder ‑übertragungArtikel 20 Umfang des AnspruchsArtikel 21 Technische Anforderungen an die UmsetzungArtikel 22 Frist, Modalitäten und ZuständigkeitArtikel 23 Datenschutzberaterin oder DatenschutzberaterArtikel 24 Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten