Artikel 28 Anlaufstelle des EDöB
Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater dient dem EDöB als Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten durch das betreffende Bundesorgan.
Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater dient dem EDöB als Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten durch das betreffende Bundesorgan.