Artikel 37 Kommunikationsweg
1 Der EDöB verkehrt mit dem Bundesrat über die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Diese oder dieser leitet die Vorschläge, Stellungnahmen und Berichte unverändert an den Bundesrat weiter.
2 Er reicht Berichte zuhanden der Bundesversammlung über die Parlamentsdienste ein.