5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane1. Abschnitt: Datenschutzberaterin oder ‑berater2. Abschnitt: Informationspflichten3. Abschnitt: Meldung der Projekte zur automatisierten Bearbeitung von Personendaten an den EDÖB4. Abschnitt: Pilotversuche5. Abschnitt: Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke